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Screen-Shot der VRR Webseite – Verlinkt auf https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/
Vor einigen Tagen bekam ich einen Brief der Deutschen Bahn. Als ich ihn öffnete, fuhr mir doch gleich ein Schreck in die Glieder. Tausend Sünden fielen mir sofort wieder ein, hatte ich meine Abo-Rechnung etwa nicht beglichen? Ach nein, die wird ja abgebucht. Puh! Aber warum kündigt mir die Deutsche Bahn jetzt mein VRR-Abo zum Ende des Jahres? Naja, Lesen macht ja bekanntlich schlau und der Rest des Briefes verriet es mir auch gleich: Der VRR hat sich offensichtlich für einen neuen Dienstleister zur Abwicklung des Ticketverkaufs und der Abonnements entschieden, der ab dem 15.12. die Geschäfte übernimmt. Also hat die Deutsche Bahn jetzt kurzum alle bestehenden Abonnements zum nächst möglichen Termin gekündigt und auf den neuen Vertriebspartner des VRR verwiesen, bei dem man jetzt ein neues Abonnement abschließen kann. Die bestehende Chip-Karte sei mit Ablauf des Vertrages nicht mehr gültig.
Der VRR macht uns den Wechsel einfach …
(c) Dauenhauer – eigenes Bild.
Eigentlich kennt man ja solche Wechsel zur Genüge und meist muss man als Kunde dabei auch gar nichts tun. Ich habe meine Karte für den VRR zwar bei der Deutschen Bahn am Schalter gekauft, wähnte mich aber die ganze Zeit in dem unfassbaren Irrglauben, Vertragspartner des VRR zu sein. Immerhin steht der VRR ja auch prominent auf der Vorderseite der Karte (siehe oben). Aber nein, ich bin tatsächlich ein Kunde der Deutschen Bahn und nicht des VRR. Im Normalfall wäre mir das egal, aber jetzt hat es nun mal konkrete Auswirkungen. Mein Abo endet und das Ticket wird ungültig. Witzig finde ich dabei nur die Formulierung im Kündigungsschreiben der Bahn:
“Um Ihr bestehendes Abo an den neuen Dienstleister zu übertragen, kündigen wir hiermit Ihr bestehendes Abo mit der oben genannten Vertragsnummer zum 31.12.2019 und bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.”
Und warum bitte? Die nachfolgende Begründung mach mich wirklich wütend! Warum? Weil sie einfach falsch ist! Ganz typisch muss mal wieder der gute alte Datenschutz dafür herhalten, wenn andere ihre Arbeit einfach nicht auf die Kette kriegen.
Eine unkomplizierte Datenübergabe aller Vertragsdaten an die TDV kann leider aufgrund der Bestimmungen aus der DSGVO nicht erfolgen.
Bitte wie? Die DSGVO soll wieder schuld sein, dass mir der VRR zum Jahresende noch eine Aufgabe auflädt, um die er sich doch bitte selbst hätte kümmern können? Die DSGVO ist daran definitiv nicht schuld. Habt Ihr bei der Deutschen Bahn eigentlich schon mal was von “Einverständnis” gehört? Mit dem Einverständnis von Kunden wäre das sehr wohl möglich! Ihr habt mich angeschrieben. Warum findet sich in dem Brief kein 8-stelliger Code, mit dem ich den Vertragsübergang im Web autorisieren und danach mein Ticket2000 einfach so lange weiternutzen kann, bis mir ein neues per Post zugestellt wird? Oh Gott, das wäre echter Service am Kunden. Gruselig.
Habt Ihr bei der Bahn, dem VRR oder der TDV eigentlich schon mal was von Art 20 DSGVO gehört? Dem Recht auf Datenübertragbarkeit!? Es ist mir nämlich aufgrund der Bestimmungen aus der DSGVO sogar erlaubt, von Euch diesen Datentransfer zu verlangen. Und dann müsst Ihr mir erst beweisen, dass dies technisch nicht möglich ist! Auf die Antwort bin ich heute schon gespannt.
Alles neu macht der Nikolaus
Jetzt müssen also tausende Kunden des VRR – oh Verzeihung, der Deutschen Bahn, die eigentlich auch sonst nichts zu tun haben, erstens einen neuen Abonnement-Vertrag abschließen und zweitens auch hoffen, dass bei dem Andrang auch alle Anträge rechtzeitig bearbeitet und die entsprechenden Chipkarten bis zum Jahresende zugestellt worden sind, damit man nahtlos im VRR weiterfahren kann. Ich kann nur hoffen, dass der neue Dienstleister genug Personal für diesen Wechsel eingestellt hat. Vorsorglich weißt die Bahn darauf hin, dass alle Anträge bis zum 05.12. eingereicht sein sollten, damit der Wechsel auch zum Jahresende klappt. Na, das lässt ja hoffen.