“Das wissen die doch! Das sind doch keine Geheimnisse!”
Der respektvolle Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen ist für Dich als UnternehmerIn selbstverständlich. Du bezahlst ein vernünftiges Gehalt und schaffst auch sonst eine angenehme und produktive Arbeitsumgebung. Dazu gehört auch, moderne Arbeitswerkzeuge bereitzustellen, Team-Collaboration, Videokonferenzen, Cloud-Dienste, mobile Arbeitsgeräte, vielleicht BYOD (bring your own device – Nutzung privater Geräte).
In nahezu allen Tools werden auch Daten der BenutzerInnen verarbeitet. Dazu kommen ja noch die Verarbeitungen, die Du zur Verwaltung und Abrechnung der Arbeitsverhältnisse nutzt.
Über alle diese Verarbeitungen müssen Deine MitarbeiterInnen informiert sein. Das ist nicht nur fair, es ist auch eine gesetzliche Pflicht. Die Datenschutzerklärung ist nämlich nicht nur etwas für die Webseite. Datenschutzerklärungen brauche ich immer dann, wenn ich Daten von Menschen verarbeite und die Betroffenen darüber informieren muss. Das gilt also nicht nur für WebseitenbesucherInnen sondern auch für die eigenen Beschäftigten.
Noch ein kleiner aber wichtiger Nachsatz: Im Falle von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen spielen Datenschutzaspekte eine immer größere Rolle, zumal gerade die Arbeitsgerichte bei der Zusprache von Schadenersatz an ArbeitnehmerInnen bisher eher großzügig agiert haben.
Zombie Apokalypse?
Zombies überall. Ist das unsere Zukunft? Echt jetzt? Generative AI stellt Menschheitsfragen neu. Da gibt es Systeme, mit denen sich Unterhaltungen führen lassen, die man bisher nur aus zwischenmenschlichen Dialogen