Am 05.05.2022 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) den von der Bundesnotarkammer auf der Grundlage von § 6 NotAktVV i. V. mit Art. 40 Abs. 2 lit. h DSGVO erarbeiteten Entwurf datenschutzrechtlicher Verhaltensregeln genehmigt.

Die Verhaltensregeln präzisieren die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen, die nach Art 32 DSGVO von allen Verantwortlichen getroffen werden müssen. Zusätzlich stellt § 6 NotAktVV klar, dass es sich – unabhängig von Art 32 DSGVO – bei den in den Verhaltensregeln festgelegten Maßnahmen um unmittelbar geltende Amtspflichten der Notarinnen und Notare handelt.

Die Einhaltung der verbindlichen Verhaltensregeln für Notarinnen und Notare unterliegen der allgemeinen Dienstaufsicht nach §§ 92 ff. BNotO. Nach § 93 Abs. 2 Satz 2 BNotO und § 18 Abs. 2 Nr. 12 DONot erstreckt sich die Prüfung auch auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen; etwaige Verstöße können nach §§ 94 ff. BNotO sanktioniert werden.

Die Verhaltensregeln betreffen sowohl die Kanzleiorganisation als auch die technische Ausgestaltung des IT-Betriebs. Als Informatiker und langjähriger Datenschutzexperte helfe ich Unternehmen und Organisationen bei der praktischen Umsetzung technisch-organisatorischer Maßnahmen.

Durch meine Tätigkeit vermeiden Sie Interessenskonflikte mit Ihrem Datenschutzbeauftragten und/oder IT-Dienstleister. Ich erarbeite mit Ihnen und Ihrem IT-Dienstleister die praktische Umsetzung der Verhaltensregeln. Das Ergebnis kann anschließend von Ihrem bestehenden Datenschutzbeauftragten unabhängig geprüft und bescheinigt werden.

Durch eine Vorstrukturierung der Anforderungen in Pflicht-, Soll- und Kann-Kategorien konzentriere ich mich stets auf die relevanten Anforderungen. Abweichungen von den Soll-Anforderungen werden dabei im notwendigen Umfang begründet und dokumentiert. Auch für die restliche Dokumentation (IT-Dokumentation, Netzwerkpläne, Handlungsanweisungen, …) übernehme ich die Verantwortung, so dass Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sie erhalten ein Ergebnis, mit dem Sie jederzeit die Einhaltung der Verhaltensregeln nachweisen können.

Ich stehe für eine persönliche individuelle Beratung, die auf die jeweiligen Bedürfnisse einer Kanzlei zugeschnitten sind. In diesem Sinne helfe ich auch bei der Umsetzung der neuen Verhaltensregeln.

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