Der EuGH zum Kündigungsschutz von Datenschutzbeauftragten

Das ist mal eine Nachricht für alle externen Datenschutzbeauftragte, aber auch für alle, die einen externen Datenschutzbeauftragten benannt haben oder gerade benennen wollen. Ein echter Paukenschlag!

In einer Vorentscheidung hat der EuGH über den Kündigungsschutz von Datenschutzbeauftragten zu entscheiden gehabt. Darin ging es grob gesagt darum, ob nationale Regelungen zum Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten im Widerspruch zur Regelung des Art 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO stehen.

Im konkreten Fall ging es um die Kündigung einer Angestellten, die auch Datenschutzbeauftragte war.

Der EuGH hat entschieden, dass nationale strengere Regeln zum Kündigungsschutz nicht durch die DSGVO ausgehebelt werden und daher Bestand haben können.

Aber wirklich spannend war die Begründung des EuGH mit ein paar wirklich deutlichen Aussagen auch zum Kündigungsschutz von externen Datenschutzbeauftragten.

Landläufig wird ja die Meinung vertreten, dass externe Datenschutzbeauftragte hinsichtlich ihres Schutzes vor Abberufung oder Benachteiligung schlechter gestellt seien als interne DSB.

Damit hat der EuGH jetzt aufgeräumt:

So ließt man in Rnd 23, 24:

“23 Zweitens gilt Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO gemäß Art. 37 Abs. 6 DSGVO gleichermaßen für Datenschutzbeauftragte, die Beschäftigte des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters sind und für diejenigen, die ihre Aufgaben auf der Grundlage eines mit dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Dienstvertrags erfüllen.
24 Daher gilt Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO im Verhältnis zwischen einem Datenschutzbeauftragten und einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter, und zwar unabhängig von der Art des sie verbindenden Beschäftigungsverhältnisses.”

Aus Sicht des EuGH gibt es hinsichtlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit des DSB und des sich darauf gründenden Schutzes vor Abberufung oder Benachteiligung keinen Unterschied zwischen internen und externen DSBs.

Dies sollte also auch den DSBs den Rücken stärken, die als Externe häufiger mal informatorisch “benachteiligt” oder mit Blick auf die Kosten ihres Tätigwerdens auch gleich ausgebremst werden.

Ich würde sagen, das war ein guter Tag für DSBs.