Wenn Apps helfen, kriminalisierte Bevölkerungsgruppen zu verfolgen

Menschen überall auf der Welt nutzen digitale Services für alle möglichen Zwecke und in allen möglichen Lebenssituationen. Salopp gesprochen, gibt es für nahezu jedes menschliche Problem auch irgendeine App auf dem Smartphone. Hast Du ein Problem, dann kannst Du die Lösung meistens in wenigen Sekunden “googeln”. Wir alle haben uns daran schon so gewöhnt, dass wir uns gar nicht vorstellen können, darauf zu verzichten. Aktuelle Entwicklungen in den USA sollten uns aber dazu bringen, die kritiklose Nutzung beliebiger Apps und Services zu überdenken.

Wir alle ignorieren oft, dass wir mit der Nutzung von Apps und digitalen Services wie Suchmaschinen oder Online-Diensten haufenweise persönliche Daten ins Netz stellen. Damit meine ich nicht die Daten, die wir wissentlich einstellen wie die Fotos auf Instagram oder die Posts hier auf LinkedIn oder auf unserem Profil. Ich meine die Daten, die durch die Nutzung der Dienste selbst entstehen. Natürlich weiß LinkedIn, für welche Themen wir uns interessieren, weil es misst, auf welchen Posts wir wie lange verweilen. Google kennt unseren persönlichen Lifestyle viel besser als wir, weil es aus unseren täglichen Suchanfragen Schlüsse ziehen kann. Unsere ganze Interaktion mit den Maschinen des Internets wird aufgezeichnet und ausgewertet.

Noch immer ist das Menschen fast egal, weil der Nutzen dieser Dienste für jeden Einzelnen die Risiken überwiegt. Aber was, wenn sich das über Nacht ändert? Was könnte passieren, damit uns unsere Freizügigkeit mit unseren Daten einmal tonnenschwer auf die Füße fällt?

Wer hierfür eine kleine Lehrstunde haben möchte, der muss nur über den großen Teich schauen und beobachten, was im Land der unbegrenzten Möglichkeiten alles los ist. Gerade hat der US-Supreme Court das Urteil “Roe v. Wade” aus dem Jahr 1973 kassiert, nachdem Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal waren. Damit liegt die Zuständigkeit für das Abtreibungsrecht wieder bei den Einzelstaaten. Einige der erzkonservativen Staaten haben bereits die Abschaffung des Abtreibungsrechts vorbereitet und werden das kurzfristig umsetzen. Damit wird jede Abtreibung in einem solchen Staat kriminalisiert. Und wie bei jedem Verbrechen, braucht der Staat, möchte er jemanden eines Verbrechens überführen, entsprechende Beweise. Diese Beweise sind im Internetzeitalter jedoch leicht zu beschaffen. Schon Internetsuchen nach Abtreibungskliniken in anderen Staaten oder alleine die Nutzung von Menstruationsapps oder anderen Services, aus deren Daten sich Indizien für eine Schwangerschaft herleiten lassen, können eine nicht-schwangere Frau mit dem Gesetz in Konflikt bringen. Wurde da vielleicht insgeheim abgetrieben? Einer Hexenjagd sind Tür- und Tor geöffnet. Wer hat sich in privaten Chats über Abtreibungen informiert oder gar beraten? Wie sind diese Daten eigentlich vor dem Zugriff amerikanischer Landesbehörden geschützt?

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der von Trump ultra-konservativ ausgerichtete Supreme Court weitere Urteile der Vergangenheit unter die Lupe nimmt.

Der konservative Richter Clarence Thomas schrieb, dass künftig auch andere Fälle in den Blick genommen werden sollten: Griswold v. Connecticut, der das Recht auf Verhütungsmittel sicherte; Lawrence v. Texas, der einvernehmlichen homosexuellen Geschlechtsverkehr entkriminalisierte; und Obergefell v. Hodges, der das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe etablierte.
Quelle: Spiegel

Sollten hier weitere Rückschritte in Richtung einer Beschneidung von liberalen Bürgerrechten drohen, würden digitale Tools, die das Leben der Menschen abbilden zu unfreiwilligen Helfern, unerwünschtes und dann kriminalisiertes Verhalten aufzudecken und zu bestrafen.

Dabei darf man nicht vergessen, dass die Daten in der Regel bereits heute vorliegen. D.h. die Einstellung der Nutzung von unsicheren Apps und Services, das Verwenden von anonymen Suchmaschinen usw. kommen dann zu spät. Die “Fahndung” nach gesellschaftlichen Gruppen, die mit dem konservativen Kurs nicht einverstanden sind, kann schon auf Basis dieser Form von Vorratsdatenspeicherung erfolgen. Die USA kennen kein informationelles Selbstbestimmungsrecht als verfassungsrechtliches Grundrecht. Datenschutz ist dort als Verbraucherschutzrecht ausgeprägt und nicht als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat.

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Was diese Entwicklung in den USA damit ganz eindeutig zeigt: Es ist essentiell, dass Datenschutz ein Grundrecht ist, dass auch von der Gesetzgebung nicht beliebig ausgehöhlt werden darf. Statt ständig auf den Datenschutz zu schimpfen, sollten uns die Entwicklungen in den USA deutlich machen, wie wichtig Grundsätze der Zweckbindung und der Datenminimierung für die Rechte von Betroffenen sind.