“Wer schreibt, der bleibt!”

Das hätte ich jetzt nicht gedacht.

Diesen Ausdruck erheblicher Überraschung bekomme ich von Selbständigen und UnternehmerInnen immer wieder präsentiert.

Sie unterschätzen die Bedeutung gnadenlos. Besonders, wenn deren IT klein und unkompliziert erscheint.

„Aber ich hab doch nur …“, wird dann meist unter Aufrechterhaltung eines möglichst stirngerunzelten Gesichtsausdrucks ergänzt.

Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass jeden, der mit personenbezogenen Daten umgeht, eine Rechenschaftspflicht über genau diesen Umgang trifft. Das betrifft in der Regel alle, denn kaum einer wird seine Geschäfte als Eremit einsam auf einer Hütte oder gänzlich nur auf Papier erledigen, das hinterher in unsortierten Schuhkartons landet.

Aber was bedeutet diese Rechenschaftspflicht nun genau. Im Prinzip bin ich verpflichtet, im Zweifel nachweisen zu können, dass ich alle Regeln des Datenschutzes im Umgang mit personenbezogenen Daten eingehalten habe.

Aber wie macht man das? Eins ist dabei relativ klar, ohne Kenntnisse geht es nicht. Jede Unternehmerin sollte die Basics ihrer Verpflichtungen kennen und sich darüberhinaus mit externer Expertise verstärken.

Eine regelmäßige externe Überprüfung der eigenen Praxis hilft nicht nur dabei, den Verbesserungsbedarf zu identifizieren sondern auch der Rechenschaftspflicht gerecht zu werden. Der unabhängige Prüfbericht kann im Streitfall helfen, die grundsätzliche Einhaltung der gesetzlichen Pflichten nachzuweisen.

Außerdem entlastet Dich diese Vorgehensweise, da Du Dich weiterhin auf Deine Kernkompetenzen konzentrieren kannst.

Hast Du Dir schon einmal Gedanken gemacht, wie Du die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten nachweisen kannst?