Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird uns 2023 beschäftigen. Nicht nur, aber auch im Datenschutz. Ich stehe wie viele andere DSBs auch vor der Aufgabe, die Konsequenzen für den Datenschutz zu durchdringen und zu ermessen, was das für meine Mandanten eigentlich bedeutet.
Aus meiner Sicht gibt es einige Aspekte zu berücksichtigen. Einerseits ist es das Ziel des Gesetzes, Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, um Missstände in Unternehmen besser aufdecken zu können. Häufig kommen diese ja nur durch redewillige Insider ans Licht. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Schutzvorschriften aus anderen Rechtsbereichen, die die Vertraulichkeit von Hinweisgebern einschränken können. Voran findet sich dort das Recht auf Auskunft nach Art 15 DSGVO, welches ggf. auch zur Aufdeckung von Anzeigen im Rahmen des Hinweisgebersystems führen könnte.
Die teilweise sich im Widerstreit befindenden Schutzfunktionen müssen in einen fairen Ausgleich gebracht werden. Keine leichte Aufgabe.
Wer hat sich denn schon tiefer mit der Thematik beschäftigt?
Zensus2022 macht Vermieter zu Datenschutzsündern
Ach der liebe Zensus2022 wieder. Ich habe zwischenzeitlich mich beim BfDI darüber beschwert, wie mangelhaft der Datenschutz doch beim Zensus2022 umgesetzt ist. Über die Sache mit der US-Firma cloudflare, welche