Datenschutzberatung ist das operative Pendant zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dieser hat zwar auch eine Beratungsaufgabe, kann diese aber nur so weit ausfüllen, wie es ihm seine Unabhängigkeit erlaubt. Der Datenschutzbeauftragte muss Interesenskonflikte vermeiden.
Als unabhängige Kontrollinstanz kann sich der betriebliche Datenschutzbeauftragte nur eingeschränkt operativ an der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen beteiligen. Ansonsten würde er sich irgendwann selbst kontrollieren müssen. Und das ist dann wie Schachspielen gegen sich selbst.
In der Datenschutzberatung zeige ich Ihnen nicht nur, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen umsetzen können sondern beteilige mich auch an der operativen Gestaltung der technisch-organisatorischen Maßnahmen. Ich übernehme damit Ergebnisverantwortung und gehe in die Haftung hinsichtlich der rechtskonformen Umsetzung. All dies kann der Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner gesetzlich geforderten Unabhängigkeit nicht.
Meine Datenschutzberatung umfasst alle technisch-organisatorischen Maßnahmen, die zur Verwirklichung des operativen Datenschutzes notwendig sind. Dabei übernehme ich Dokumentationsaufgaben, organisiere betriebliche Prozesse, erstelle Richtlinien und Verfahrensanweisungen oder sorge zusammen mit Ihrer IT für eine technisch einwandfreie Umsetzung der Datenverarbeitungen.
In der Datenschutzberatung kann ich wesentlich flexibler auf Ihre konkreten operativen Anforderungen eingehen als als Datenschutzbeauftragter, den ich dabei auch nicht ersetze. Meine Datenschutzberatung und Ihr Datenschutzbeauftragter bilden das Fundament für Rechtssicherheit in der Datenverarbeitung.