Datenschutz - #wissen - schafft Kompetenzen und Sicherheit.

Datenschutz - Wissen schafft Sicherheit

Wissen ist auch im Datenschutz essentiell. Meine Schulungskonzepte für Ihre Mitarbeiter begleiten diese durch die gesamte Zeit ihrer Mitarbeit in Ihrem Unternehmen. Regelmäßige Aktualisierungen der Schulungsinhalte sowie die Möglichkeit von Auffrischungsschulungen halten das Knowhow vom Eintritt bis zum Ausscheiden aktuell und sorgen für datenschutzgerechte Arbeitsweisen.

Ich bin Ihr Partner für den Datenschutz in einer zunehmend digitaleren Welt.

Datenschutz bezieht sich auf den Schutz natürlicher Personen vor den negativen Auswirkungen durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Deshalb müssen Datenverarbeitungen transparent nachvollziehbar sein und die personenbezogenen Daten vor Missbrauch durch Dritte besonders geschützt werden. Jedem Betroffenen stehen zudem umfangreiche Interventionsrechte (z.B. Auskunft, Widerspruch, Recht auf Vergessenwerden) zu, um Einfluß auf die Datenverarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten nehmen zu können.

Der Datenschutz liefert die Leitplanken für eine rechtskonforme und faire Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Datenschutz ist wichtig, weil er uns hilft, unsere persönlichen Daten sicher zu halten. Er hilft, Vertrauen bei Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden von Unternehmen aufzubauen und zu erhalten. 

Datenschutz ist ein Grundrecht nach der europäischen Grundrechtecharta. Er soll daher auch sicherstellen, dass sich Menschen ohne Angst vor Missbrauch ihrer Daten in ihrer Persönlichkeit frei entfalten können.

Die DSGVO ist eine europaweit gültige Verordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Sie soll auf der einen Seite durch gleiche Datenschutzstandards in allen europäischen Ländern den innereuropäischen Datenverkehr erleichtern. Und zum anderen soll sie den Schutz natürlicher Personen vor negativen Auswirkungen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten umsetzen. Sie ist damit ein wichtiger Pfeiler in der Wahrung der Grundrechte nach der europäischen Grundrechtecharta.

Ein Datenleck ist ein Vorfall, bei dem personenbezogene Informationen ohne Autorisierung gestohlen oder verwendet werden. Es kann aufgrund menschlicher Fehler, Cyber-Angriffe oder anderer Sicherheitslücken auftreten. Datenlecks stellen häufig auch Datenschutzverletzungen (Datenschutzvorfälle) dar, wenn personenbezogene Daten z.B. im Darknet wieder auftauchen und dort zum Verkauf angeboten werden.

Verantwortliche müssen bei einem Datenleck schnell analysieren, ob für Betroffene ein Risiko besteht und dann entsprechend handeln. Dazu gehört unter bestimmten Umständen auch eine Meldung bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

Sie können Ihre persönlichen Daten schützen, indem Sie vorsichtig sind, wem Sie sie zur Verfügung stellen, starke Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung verwenden und Ihre Software und Sicherheitsmaßnahmen auf dem neuesten Stand halten. Sie können auch dem Datenaustausch widersprechen und die Löschung Ihrer Daten von bestimmten Organisationen anfordern.

Datenschutz und Datensicherheit haben unterschiedliche Schutzziele. Der Datenschutz schützt nicht die Daten selbst, sondern die Menschen vor den negativen Auswirkungen der Verarbeitung ihrer Daten. 

Die Datensicherheit hingegen schützt alle Daten vor unbefugtem Zugriff, Verwendung, Offenlegung, Störung, Änderung oder Zerstörung. Ob die Daten personenbezogen sind, spielt für die Datensicherheit keine Rolle.

Wegen der unterschiedlichen Schutzziele können Datenschutz und Datensicherheit sogar im Widerspruch zueinander stehen. Denn bestimmte Maßnahmen zum Schutz von Daten können gleichzeitig so tief in die Persönlichkeitsrechte von Menschen eingreifen, dass sie tatsächlich gegen den Datenschutz verstoßen.

Wenn zum Schutz von Daten beispielsweise lückenlose Protokolle angefertigt werden, aus denen hervorgeht, wer zu welchem Zeitpunkt auf Daten zugegriffen hat, dann können solche Protokolle auch dazu benutzt werden, die Arbeitsleistung von Mitarbeitern zu überwachen. Dies wäre aber ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

In solchen Situationen müssen Datensicherheit und Datenschutz zu ausgewogenen Lösungen kommen, die die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen.

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) hat nach der DSGVO die Aufgabe, den Einhalt des Datenschutzes in Unternehmen und Behörden zu überwachen. Seine Kontrollfunktion wird durch eine Beratungsfunktion ergänzt, in dem er Verantwortliche und deren Mitarbeiter in Sachen Datenschutz mit den einzuhaltenden Regeln vertraut macht. 

Datenschutzbeauftragte müssen je nach Unternehmensgröße und Kritikalität der Datenverarbeitung von Unternehmen verpflichtend benannt werden. In Deutschland gilt eine Benennungspflicht meist erst ab einer Unternehmensgröße, bei der 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind.

Es gibt noch weitere Bedingungen, die eine Benennungspflicht nach sich ziehen können. Hierzu beraten wir Sie gerne unverbindlich und kostenfrei.

Die Nichteinhaltung von Datenschutzvorschriften kann zu Geldstrafen, Klagen, Schadenersatz, Rufschädigung und im schlimmsten Fall sogar zu Geschäftsverlust führen.

In der Regel schädigt ein schlecher Umgang mit dem Datenschutz das Vertrauen von Kunden und anderen Stakeholdern und kann die Marke und den Ruf einer Organisation schädigen.

Organisationen können die Einhaltung von Datenschutzvorschriften sicherstellen, indem sie starke Datenschutzrichtlinien und -verfahren implementieren, Mitarbeiter in Datenschutzpraktiken schulen, regelmäßige Audits und Risikobewertungen durchführen und bei rechtlichen und regulatorischen Expertenrat suchen. 🙂

Wenn Sie als Verantwortliche einen Datenverstoß oder eine Verletzung des Datenschutzes vermuten, sollten Sie dies unverzüglich den entsprechenden Behörden melden und betroffene Personen benachrichtigen. Sie sollten auch Maßnahmen ergreifen, um den Verstoß einzudämmen, den Vorfall zu untersuchen und Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Verstöße zu implementieren.

Wenn Sie als Betroffene von einem Datenschutzverstoß erfahren, sollten Sie den Verantwortlichen ansprechen und von Ihren Betroffenenrechten gebrauch machen. Sollte dies fruchtlos bleiben, steht Ihnen jederzeit ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Sie können sich selbstverständlich auch ohne vorherigen Kontakt zum Verantwortlichen gleich an eine Aufsichtsbehörde mit einer Beschwerde wenden.

Der Stakeholder Value Ansatz ist ein Konzept der Unternehmensführung, das besagt, dass ein Unternehmen nicht nur die Interessen seiner Eigentümer (Shareholder), sondern auch die Interessen anderer Gruppen, die von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sind (Stakeholder), berücksichtigen sollte. Zu den Stakeholdern können Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, lokale Gemeinschaften, Regierungsbehörden und Umweltgruppen gehören.

Im Gegensatz zum Shareholder Value Ansatz, bei dem das Hauptziel darin besteht, den Shareholder Value zu maximieren, betrachtet der Stakeholder Value Ansatz die Bedürfnisse und Interessen aller Stakeholder als gleichwertig. Das bedeutet, dass Unternehmen Entscheidungen treffen sollten, die nicht nur den Interessen der Eigentümer entsprechen, sondern auch die Auswirkungen auf die Stakeholder berücksichtigen.

Der Stakeholder Value Ansatz ist eine Reaktion auf die Kritik, dass der Shareholder Value Ansatz dazu führen kann, dass Unternehmen Entscheidungen treffen, die kurzfristige Gewinne für die Eigentümer erzielen, aber langfristige Auswirkungen auf andere Stakeholder und die Gesellschaft als Ganzes haben können. Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren begonnen, den Stakeholder Value Ansatz zu übernehmen und zu versuchen, die Interessen aller Stakeholder in ihre Geschäftsentscheidungen einzubeziehen.

Der Stakeholder Value Ansatz kann auch auf das Datenschutzmanagement in einem Unternehmen angewendet werden. In diesem Fall können die Stakeholder des Unternehmens Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Regulierungsbehörden, die breitere Öffentlichkeit und andere sein, die von den Aktivitäten des Unternehmens im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffen sind.

Ein Unternehmen, das den Stakeholder Value Ansatz für das Datenschutzmanagement anwendet, kann sicherstellen, dass es alle Interessen rund um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter datenschutzrechtlichen Rahmenbedinungen berücksichtigt, ohne dabei an Innovationskraft und Flexibilität einzubüßen. Durch die Einbeziehung aller Anspruchsgruppen werden smarte Lösungen gefunden, die das Unternehmen weiterbringen und seine Reputation bei allen Beteiligten steigert.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz haben, können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden. Wir stehen für ein kostenfreies Erstgespräch immer zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin über unser Kalendertool unter https://meetme.dauenhauer.de

Datenschutz - #kontakt - die Hotline für Ihre Fragen

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Ich verarbeite Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage und zur weiteren Kommunikation mit Ihnen. Nach Wegfall des Verwendungszwecks werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht. Weiteres hierzu finden Sie in meiner Datenschutzinformation.
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