Die wichtigste Frage ist zunächst, wer überhaupt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen und bei Anfrage der Aufsichtsbehörde vorlegen muss. Was gehört alles in ein VVT und was passiert, wenn ich kein VVT habe oder es unvollständig ist. Auf diese und andere Fragen gebe ich in meinem Webinar Auskunft.